Kinder unter 14 Jahren dürfen die Dienstleistungen von gewerblichen Bädern nur unter der Verantwortung und Aufsicht eines Elternteils oder einer erwachsenen Begleitperson in Anspruch nehmen.Das Baden von Kindern unter 14 Jahren in Heilbecken, Kurbecken sowie in Becken mit einer Wassertemperatur von über 35 °C ist nicht gestattet. Ebenso ist das Baden von Kleinkindern unter 6 Jahren in Massagebecken, Whirlpools und sonstigen in der Hausordnung festgelegten Einrichtungen untersagt. Auf ärztliche Verordnung hin können Heilbecken oder Kurbecken auch von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden.”

Regierungsverordnung Nr. 510/2023. (XI. 20.) über die Errichtung und den Betrieb von gewerblichen Bädern

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